offene Sprechstunde

Akut-Behandlung ohne Terminvereinbarung

 

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) verpflichtet uns zur Durchführung einer offenen Sprechstunde.

Bitte beachten Sie, dass in der offenen Sprechstunde ausschließlich akute Erkrankungen behandelt werden.

 

Wir bieten täglich an beiden Standorten eine offene Sprechstunde um 8 Uhr an.

 

Die Annahme für die offene Sprechstunde geht der Reihe nach, wenn die offene Sprechstunde des Tages ausgelastet ist, gibt es keinen grundsätzlichen Anspruch auf Behandlung

Bei hohem Patientenandrang kann es vorkommen, dass Sie nicht angenommen werden können.

In diesem Fall können Sie an einem folgenden Tag erneut die offene Sprechstunde aufsuchen.

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/terminservice-und-versorgungsgesetz-tsvg.html?searchtype=topresult

 

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